Neue EN 301 549: WCAG 2.2 kommt
Die EN 301 549 ist der zentrale europäische technische Standard für digitale Barrierefreiheit. Mit ihrer neuen Version wird die Norm für Webseiten, Dokumente und Software auf die WCAG 2.2 aktualisiert.
Die neue Version stellt die Anforderungen an Webinhalte von WCAG 2.1 auf WCAG 2.2 um. Der Sprung ist überschaubar: Auf den Konformitätsstufen A und AA kommen sechs neue Erfolgskriterien hinzu. Sie betreffen unter anderem verdeckten Tastaturfokus, Drag-and-Drop-Funktionen, Mindestgrößen von Bedienelementen, konsistente Hilfe, wiederholte Eingaben und barrierefreie Authentifizierung. Gleichzeitig entfällt das bisherige Erfolgskriterium 4.1.1 “Parsing”. Für Developer bedeutet das also keine komplett neue Welt, sondern einige zusätzliche Anforderungen, die bei Komponenten und Features mitgedacht werden sollten. Eine Übersicht bietet das W3C unter What's New in WCAG 2.2.
Die Aktualisierung der EN 301 549 geht aber über WCAG 2.2 hinaus. Neu beziehungsweise erweitert sind unter anderem Anforderungen zu “User Preferences” für Webseiten und Dokumente. Websites sollen beispielsweise Accessibility-Einstellungen des Systems oder Browsers nicht unnötig überschreiben. Auch die Anforderungen an ”Real-Time Text und Total Conversation" wurden umfassend überarbeitet; zudem wird Gebärdensprache im Kapitel zur Audio- und Videokommunikation ausdrücklich als weitere Möglichkeit aufgenommen.
Darüber hinaus wird die EN stärker auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Barrierefreiheit ausgerichtet. Für öffentliche Stellen des Bundes ist sie die maßgebliche technische Referenz hinter der BITV 2.0, mit der die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für digitale Angebote des Bundes konkretisiert werden. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Die neue EN 301 549 stellt den Bezug zum EAA nun noch deutlicher her und macht klarer, welche Anforderungen der Norm für die vom EAA erfassten Produkte und Dienstleistungen relevant sind.
Die neue EN 301 549 V4.1.1 wurde am 2. September 2026 veröffentlicht. Ein weiterer wichtiger Schritt folgt danach: die Veröffentlichung ihrer Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, die aktuell für den 30. November 2026 geplant ist. Bis dahin bleibt für die Harmonisierung noch die bisherige Fassung EN 301 549 V3.2.1 relevant.
Für unsere Arbeit bei CPS bedeutet das keine grundlegende Umstellung: Unsere Accessibility-Audits berücksichtigen WCAG 2.2 bereits seit längerem. Die neue EN 301 549 bringt aber zusätzliche Anforderungen über die WCAG hinaus, die wir bei der Bewertung digitaler Angebote ebenfalls berücksichtigen.
Wer mehr zu Gesetzen, Verordnungen, Normen und technischen Vorgaben rund um digitale Barrierefreiheit wissen möchte, kann sich jederzeit an das CPS A-Team unter barrierefrei(at)cps-it.de wenden.
Pressekontakt
coding. powerful. systems. CPS GmbH
Thomas Schöne
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