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title: CPS Use Case Erklärung zur Barrierefreiheit
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description: Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine obligatorische Maßnahme, um Besucherinnen und Besuchern von Websites öffentlicher Stellen transparent die Barrieren aufzuzeigen, die ihnen bei der Nutzung bestimmter Website-Komponenten begegnen können. Mindestens einmal im Jahr prüfen wir unsere Kunden-Websites und haben uns zum Ziel gesetzt, mindestens eine bestehende Barriere zu beheben.
date: 2024-03-22
modified: 2024-03-26
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# CPS Use Case Erklärung zur Barrierefreiheit

© stock.adobe.com/New Africa

   Erklärung zur Barrierefreiheit
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 - Accessibility, BITV, Erklärung zur Barrierefreiheit
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Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine obligatorische Maßnahme, um Besucherinnen und Besuchern von Websites transparent die Barrieren aufzuzeigen, die ihnen bei der Nutzung bestimmter Website-Komponenten begegnen können. Dadurch können die User auf einer gemeinsamen Grundlage mit den Unternehmen in Kontakt treten, sollten ihnen Inhalte noch nicht zugänglich sein. Mindestens einmal im Jahr prüfen wir unsere Kunden-Websites und haben uns zum Ziel gesetzt, mindestens eine bestehende Barriere zu beheben.

  Case ansehen (2 Minuten Lesezeit)

  Das Problem
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Wenn wir einen Relaunch einer Kunden-Website durchführen, denken wir von Beginn an eine größtmögliche Barrierefreiheit mit. Was vielen Kunden in einem Relaunch-Prozess nicht bewusst ist: Auch die Einbindung von Drittanbieter-Diensten spielt für die Barrierefreiheit eine zentrale Rolle. Wenn beispielsweise Videos einer externen Plattform eingebunden werden, ist das Cookie-Consent-Banner zur entsprechenden Transparenz der jeweiligen Dienste obilgatorisch. Oft geht dabei vergessen, dass auch das Cookie-Banner an sich Fehler im Rahmen der Barrierefreiheit erzeugen kann, wie zum Beispiel bei der Tastaturbedienbarkeit, der Sichtbarkeit des Fokusrahmens und der Syntaxanalyse.

 Die Lösung
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Externe Dienste testen wir auf Barrierefreiheit und beheben dabei auch direkt frontendseitige Probleme, wie die Tastaturbedienbarkeit und die Sichtbarkeit des Fokusrahmens innerhalb eines Cookie-Consent-Banners. Zur Sicherstellung einer WCAG-konformen Syntax haben wir uns mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt und erhielten die Rückmeldung, dass bereits kontinuierlich an der WCAG-Konformität gearbeitet werde. Diesen Status hatten wir zwischenzeitlich in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen. In einem erneuten Testing mit dem [Bookmarklet „WCAG Syntax Only“ von Christophe Strobbe](https://cstrobbe.gitlab.io/A11yWorks/wcagtests/html5/sc_4.1.1_syntax/wcag-syntax-bookmarklet.html) konnten wir Anfang 2024 die Website schließlich auch mit geöffnetem Cookie-Banner valide testen und somit die Barriere aus der Erklärung zur Barrierefreiheit entfernen. Aufgrund des inhaltlichen und technischen Wachstums einer Website bleiben regelmäßige Audits aller Prüfschritte erforderlich.

 Projektdetails
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### Kunde

- ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

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### Branche

- Wissenschaft
- Wirtschaftsforschung

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### Schlagworte

- Accessibility
- BITV
- Erklärung zur Barrierefreiheit